Autopilot - Blau ist kein Zustand: redde dagen

Autopilot

In diesem Falle gehen wir davon aus, dass diese Passage nicht auf unser Sportboot anwendbar ist, aber interessant ist sie dennoch:

SchSV § 13 Verhaltenspflichten

(3) Der verantwortliche nautische Wachoffizier eines Schiffes, das die Bundesflagge führt, hat

1. dafür zu sorgen, daß das Ruder bei hoher Verkehrsdichte, bei verminderter Sicht oder wenn es die Bauart des Schiffes, dessen Beladung oder besondere Umstände erfordern, mit einem geeigneten Rudergänger besetzt ist und bei Benutzung der Selbststeueranlage sichergestellt ist, dass erforderlichenfalls sofort auf Handsteuerung unter seiner Aufsicht übergegangen werden kann und insbesondere bei der Fahrt im Revier sich ein Rudergänger in der Nähe des Ruders aufhält,

Zugegebenermaßen haben Sportboote keinen “Nautischen Wachoffizier” (das ist eine Ausbildung nach der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV)), aber wie unsere Erfahrungen gezeigt haben, sollte dieser Grundsatz Vorbild sein.

Bussgelder-theoretisch

Folgen bei Verstößen (BVKatBin-See) gegen SchSV §13(3):

laufende Nr.| Tatbestand | Verwarnungsgeld | Bußgeld

34.130000 | …während der Benutzung der Selbststeueranlage nicht sicherstellen, dass sofort auf Handsteuerung übergegangen werden kann oder sich ein Rudergänger in der Nähe des Ruders aufhält | – | 500 €

...weniger