Bußgeld ist eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden oder Gerichte verhängt wird. Davon abzugrenzen ist die im Strafrecht deutschsprachiger Länder vom urteilenden Gericht verhängte Geldstrafe.
Höhe der Geldbuße
Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt die Geldbuße mindestens 5 € und, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“, höchstens 1000 €, das ist der so genannte „Regelrahmen“.
Eine höhere Höchstgeldbuße ist häufig.
Erhoben wird das Bußgeld durch die Bußgeldstelle der zuständigen Behörde im Rahmen des Bußgeldverfahrens mittels Bußgeldbescheid (§ 65 OWiG).
Dieser kann gemäß § 37 Abs. 6 VwVfG durch den Rechtsbehelf des Einspruchs nach § 67 OWiG angefochten werden.