Die International Convention for the Safety of Life at Sea, 1974 (SOLAS), Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See oder kurz Schiffssicherheitsvertrag, ist eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit. Die ursprüngliche Fassung entstand als Reaktion auf den Untergang der Titanic.
Die SOLAS-Konvention regelt international die Ausrüstungsvorschriften für die Berufsschifffahrt. Sportboote fallen grundsätzlich nicht unter diese Vorschrift, Kapitel V enthält allerdings einige Vorschriften, die für sämtliche seegehenden Schiffe und damit Sportboote gelten.
Damit ist grundsätzlich für alle Sportboote folgendes mitzuführen, wenn der Flaggenstaat nicht weitergehende Ausnahmen zulässt. (Regel 19)[3]
- Magnetkompass
- Peilkompass oder sonstiges Gerät um Seitenpeilungen vornehmen zu können
- Deviationstabelle, auch automatisiert
- Seekarten und nautische Veröffentlichungen in Papierform oder elektronisch.
- Ist die Seekarte elektronisch muss eine Redundanz vorhanden sein.
- Einen Empfänger für Globales Navigationssatellitensystem oder terrestrische Funknavigation
- Unter 150 BRZ einen Radarreflektor, wenn baulich möglich.
- Bei geschlossener Brücke ein Empfangssystem für akustische Signale