SOLAS - Blau ist kein Zustand: redde dagen

SOLAS


Die International Convention for the Safety of Life at Sea, 1974 (SOLAS), Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See oder kurz Schiffssicherheitsvertrag, ist eine UN-Konvention zur Schiffssicherheit. Die ursprüngliche Fassung entstand als Reaktion auf den Untergang der Titanic.

Die SOLAS-Konvention regelt international die Ausrüstungsvorschriften für die Berufsschifffahrt. Sportboote fallen grundsätzlich nicht unter diese Vorschrift, Kapitel V enthält allerdings einige Vorschriften, die für sämtliche seegehenden Schiffe und damit Sportboote gelten.

Damit ist grundsätzlich für alle Sportboote folgendes mitzuführen, wenn der Flaggenstaat nicht weitergehende Ausnahmen zulässt. (Regel 19)[3]

  • Magnetkompass
  • Peilkompass oder sonstiges Gerät um Seitenpeilungen vornehmen zu können
  • Deviationstabelle, auch automatisiert
  • Seekarten und nautische Veröffentlichungen in Papierform oder elektronisch.
  • Ist die Seekarte elektronisch muss eine Redundanz vorhanden sein.
  • Einen Empfänger für Globales Navigationssatellitensystem oder terrestrische Funknavigation
  • Unter 150 BRZ einen Radarreflektor, wenn baulich möglich.
  • Bei geschlossener Brücke ein Empfangssystem für akustische Signale
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