Die Rettungsleiter ist an StB Seite hinter dem Heckkorb montiert.
Die einschlägigen Vorgaben nach DIN/ISO [1] sowie EU 2013/53 [2] (Wiedereinstiegsmittel) sind zu beachten.
Die Rettungsleiter ist nicht mit einer „Badeleiter“ zu verwechseln (kann aber natürlich auch als solche benutzt werden). Wartungsfrei sind nur starre Leitern mit festgelegten Merkmalen als „Wiedereinstiegshilfen“ (z.B. unterste Stufe min. 56 cm unter der Wasseroberfläche).
Die näheren Ausführungsbestimmungen ergeben sich aus EN ISO 15085 (2003+A2:2018) [3]. Die Leiter am Heck wurde nach diesen Kriterien ausgelegt. Sie ist in der hochgeklappten Position jederzeit ohne Lösen aus irgendwelchen Feststelleinrichtungen herunterzuklappen.
Dies wird durch eine bis aufs Wasser herabhängende Auslöseleine noch weiter erleichtert. Auf diese Weise ist die Leiter – wie gefordert – stets einsatzbereit (auch vom Wasser aus).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine über Bord gegangene Person bei schlechtem Wetter üblicherweise mit schwerer Wetterschutzkleidung und einer Rettungsweste „belastet“ ist und somit beträchtliche Körperkräfte zum selbstständigen Aufstieg via Rettungsleiter bei schwerem Wetter aufwenden muss. Die aufgeblasene Rettungsweste beeinträchtigt überdies die Bewegungsfreiheit.
Beachte:
[1] DIN EN ISO 12401:2010-01 Kleine Wasserfahrzeuge – Sicherheitsgurt und Sicherheitsleine – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren (ISO 12401:2009) sowie ISO 15085:2003(en) Small craft — Man-overboard prevention and recovery
[2] EU 2013/53
2.3. Schutz vor dem Überbordfallen und Wiedereinstiegsmittel: Die Wasserfahrzeuge müssen so ausgelegt sein, dass das Risiko, über Bord zu fallen, soweit wie möglich verringert und ein Wiedereinsteigen erleichtert wird. Wiedereinstiegsmittel müssen für eine im Wasser befindliche Person ohne fremde Hilfe zugänglich sein bzw. von ihr ohne fremde Hilfe entfaltet werden können.
[3] Der Art. 16 der EN ISO 15085 (2003+A2:2018) schreibt u.a. vor:
Anforderungen an eine starre Leiter
Wenn eine starre Leiter, die die folgenden Anforderungen erfüllt, als Wiedereinstiegshilfe vorgesehen ist, muss der Wiedereinstieg nicht durch einen physischen Test überprüft werden.
a) Die Leiter darf unter Belastung nicht von der im Wasser befindlichen Person wegschwenken, so dass der Wiedereinstieg behindert wird;
b) die Leiter darf aus der vertikalen nicht so angewinkelt sein, dass das untere Ende der Leiter weiter vom Nutzer entfernt ist, als das obere Ende;
c) ihre Stufen oder Sprossen müssen eine rutschhemmende Profiltiefe von mindestens 25 mm Tiefe haben;
d) 1) ihre Stufen oder Sprossen dürfen maximal einen Abstand von 305mm zueinander haben;
2) müssen mindestens eine Breite von 100mm pro Fuß, (200mm insgesamt), aufweisen;
3) müssen eine horizontale Tritttiefe von mindestens 100mm zu der angrenzenden Struktur (z.B. Bordwand) gewährleisten;
e) die unterste Stufe soll mindestens 560mm unter die Leichtschiffswasserlinie (mLC – minimum load condition – EN ISO 8666) reichen;
f) Handgriffe müssen einen Freiraum/ Abstand von mindestens 32mm zu angrenzender Struktur aufweisen;
g) die Wiedereinstiegshilfe muss mit Handgriffen entweder direkt an der Leiter oder in ihrer Umgebung ausgestattet sein. Der erste Handgriff darf nicht mehr als 500mm von der oberen Leiterstufe/ sprosse entfernt sein;
h) der höchste Punkt der Leiter, oberste Stufe / Sprosse, darf nicht mehr als 500mm unter dem angrenzenden Bereich liegen, der zum Arbeitsdeck führt;