Vorschriften - Blau ist kein Zustand: redde dagen

Vorschriften

was wäre ein Leben ohne Vorschriften ?

Die machen auch vor einem Segler nicht halt und einige werden in diesem Abschnitt in den Einzelheiten beschrieben.

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Natürlich können die meisten der hier dargelegten Feststellungen auch im Internet, in Büchern oder anderen Quellen nachgelesen werden, aber ich wollte gern die für unser Boot relevanten Passagen gesammelt dargestellt haben, u.a. weil die insgesamt weit über 1.000 Seiten der hier relevanten Regelwerke nicht vernünftig zu handhaben sind.

Nun liebt es insbesondere der deutsche Gesetzgeber schon von jeher (ich kenne das auch aus vielen anderen Bereichen), die Einhaltung der Vorschriften für den Rechtsunterworfenen (das sind diejenigen Personen, die das geltende Recht beachten müssen) dadurch zu erschweren, dass für diese Personen durch zahlreiche textliche Vorwärts- und Rückwärtsverweise nur sehr aufwendig zu recherchieren ist, was nun als Vorschrift gilt.

Als Bürger stehe ich eigentlich auf dem Standpunkt, dass nur Vorschriften eingehalten werden können, die gelesen und verstanden werden können. Wenn es einem schon fast unmöglich ist, diese im Zusammenhang zu lesen, wird man sie auch nicht verstehen und damit auch nicht befolgen können. Da sie dennoch befolgt werden müssen, ist der Rechtsunterworfene auf entsprechende Hilfsmittel (Kurse, Sekundärliteratur usw.) angewiesen, was die Akzeptanz nicht unbedingt verbessern hilft.

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In den folgenden Abschnitten finden sich dazu einige (teilweise überraschende) Beispiele.

Wir gehen dabei davon aus, dass unser Boot ein “Schiff” im Sinne der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) ist.

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Jedenfalls handelt es sich bei unserem Boot im gesetzlichen Sinne um ein “Seeschiff“, wie es sich aus FlaggRG ergibt. Dort wird im Ersten Abschnitt “Flaggenrecht der Seeschiffe”  aus dem “Recht”, die deutsche Flagge zu führen, eine “Pflicht” gemacht:

 

  1. Recht zur Führung der Bundesflagge

§ 1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.

 

Analyse: ja – ich bin Eigentümer, ja – ich bin Deutscher, ja- ich habe meinen Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes (warum sagt man nicht einfach Deutschland ?) also lautet die verblüffende Schlussfolgerung: Da der Eigentümer Deutscher ist und in Deutschland wohnt, ist unser Boot ein “Seeschiff” !

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In der SchSV wird bei den “Verhaltenspflichten” unterschieden zwischen denjenigen für den Eigentümer (gibt es bei uns), Schiffsführer  (gibt es bei uns auch) und dem verantwortlichem nautischen Wachoffizier (für uns wohl eher nicht relevant). Die im amtsdeutsch “Schiffsführer” genannte Person setzen wir in den folgenden Abschnitten mit der im Segler-Jargon “Skipper” genannten Person gleich.

Die Empfehlung zum praktischen Umgang mit den umfangreichen Regelwerken: Immer zuerst klären, ob die betreffende Vorschrift auf den vorliegenden “Fall” (= privat genutztes Sportboot) anwendbar ist. Man lese also zunächst zu Beginn die jeweiligen Abschnitte “Geltungsbereich” und “Begriffsdefinitionen”, um daraus erkennen zu können, ob die Vorschrift für den vorliegenden Fall überhaupt Relevanz besitzt. Die pragmatischen Leser fahren dann zunächst mit den Schlussabschnitten des Regelwerks fort, weil sich dort üblicherweise die Bußgeld- und Strafvorschriften finden, bevor sie sich über die eigentlichen Inhalte den Kopf zerbrechen.

Dem interessierten Leser wünsche ich das nötige Durchhaltevermögen, auch wenn ich die Vorschriften nur auszugsweise mit direkter Relevanz für dieses Boot wiedergegeben habe ! Wer sich durch die Komplexität und teilweise Realitätsferne der Vorschriften (zu Recht) genervt fühlt, möge sich aber bitte nicht bei mir beschweren.

Jeweils am Ende der Abschnitte habe ich – soweit verfügbar – Angaben zu etwaigen Bußgeldern mit Quellenangabe im Format

laufende Nr.| Tatbestand | Verwarnungsgeld | Bußgeld

gemacht, für diejenigen, die sich gruseln mögen …

Bussgelder...

Folgen bei Verstößen (BVKatBin-See):

laufende Nr.| Tatbestand | VerwarnungsgeldBußgeld

36.120000 | Verstoß gegen das Gebot, die Bundesflagge zu zeigen | 55 € | 75 € bis 2 500 €

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