Der SBF (Sportbootführerschein See und/oder Binnen) heute CWM ist durch die Verordnung über das Führen von Sportbooten (Sportbootführerscheinverordnung – SpFV) vorgeschrieben.
dort heißt es in §4 Fahrerlaubnis für die Seeschifffahrtsstraßen
(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot mit Antriebsmaschine führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird … durch den Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nachgewiesen .
und in § 5 Besondere Regelungen
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. auf allen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung bei Verwendung eines
a) Verbrennungsmotors höchstens 11,03 Kilowatt,
b) Elektromotors höchstens 7,5 Kilowatt in der Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011 beträgt,
Die weiteren amtlichen Scheine wie Sportküstenschifferschein SKS, Sportseeschifferschein SSS (s.o.) oder Sporthochseeschifferschein SHS sind nicht vorgeschrieben, können aber in einen Sportbootführerschein beim DSV umgeschrieben werden. Dies kann im Einzelfall auch für den alten “Führerschein für Yachten” (z.B. A, BR, BK, C) gelten.
Ohne den SBF gibt es einige unüberwindliche Hürden: Chartern, Versichern, Haftungsfragen etc.
Wer jedoch nicht ausgesprochener Liebhaber behördlicher Dokumente ist, für den ist der derzeitige SBF im Kartenformat durchaus erklärungsbedürftig, denn wer weiß schon, was IWS und IWM und CWM auf der Führerschein_Karte bedeuten ?
Darüberhinaus gibt es noch regionale amtliche Führerscheine wie z.B. das Bodensee-Schifferpatent.
Bussgelder
Folgen bei Verstößen (BVKatBin-See):
laufende Nr.| Tatbestand | Verwarnungsgeld | Bußgeld
35.100000 | Führen eines Sportbootes ohne die erforderlichen Fahrerlaubnis | – | 150 € bis 500 €
35.400000 | Nicht mitführen eines Befähigungsnachweises | – | 75 €
35.500000 | Anordnen oder zulassen, dass jemand ein Fahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis führt | – | 250 € bis 750 €
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