Die »» Einfuhrumsatzsteuer ist eine wichtige Abgabe, deren Entrichtung gern vom Zoll bei Kontrollen genau geprüft wird.
Sie entsteht bei der Einfuhr von Gütern aus einem Drittland in die EU und entspricht der Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) also 19% auf die Bemessungsgrundlage, die auch für die Erhebung von Zollgebühren angewandt wird.
Einerseits ist Estland (wo unser Boot gebaut wurde) Mitglied der EU (die Einfuhr erfolgte somit nicht aus einem Drittland, sondern es erfolgte bei dem Boot lediglich eine “Verbringung” innerhalb der EU) und andererseits wurde der Eigentumsübergang und damit die erste Inverkehrsetzung in der EU in Deutschland vollzogen.
Der Nachweis für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer / Umsatzsteuer ist mit der originalen Kaufrechnung mit USt Ausweis in diesem Fall ziemlich einfach.
Für eine etwaige Überprüfung durch Behörden führen wir stets die Orginalrechnung für das Boot an Bord mit.
Bei Einfuhr aus einen Drittland außerhalb der EU (z.B. Türkei, USA, Kanada oder auch Norwegen, Schweiz, UK) oder bei einem Gebrauchtboot, für das die Originalrechnung als Nachweis nicht mehr existiert, kann der Nachweis deutlich aufwendiger werden.
Es sollten daher genaue Informationen über alle betroffenen Ursprungsländer vorliegen (in unserem Falle nur eins für das Boot: Estland). Ggfs. müssten auch Nachweise zum regulären Import in die EU aus Drittländern für verbaute Ausrüstungsteile vorliegen. Diese Nachweise müsste allerdings die Werft als Importeur bereitstellen (sofern die Teile dort eingebaut und nicht nachträglich installiert wurden) und nicht der Kunde.
Ohne Nachweis der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer oder national der Umsatzsteuer läuft man Gefahr, als Steuerhinterzieher verfolgt zu werden, was sehr teuer und aufwendig werden kann. Ich möchte in einem solchen Zusammenhang lieber nicht ins Visier der (dann weitgehend humorlosen) Behörden geraten. Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die der Verbraucher (kennen wir aus dem täglichen Leben) zu tragen hat und dieser gerät daher bei Nachweismängeln auch selbst in die Haftung.
Der Betrag für die Umsatzsteuer beträgt bekanntlich 19%, das sind bei z.B. 200.000€ Bootswert dann bereits 38.000 €, die zzgl. Strafen nachzuentrichten wären.
Also: Vorsicht !