»» Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz)
Bei unserem Boot handelt es im gesetzlichen Sinne um ein “Seeschiff”, wie es sich aus dem FlaggRG ergibt.
Dort wird im Ersten Abschnitt “Flaggenrecht der Seeschiffe” aus dem “Recht zur Führung der Bundesflagge” eine “Pflicht” gemacht:
1. Recht zur Führung der Bundesflagge
§1 (1) Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten Schiffe (Seeschiffe) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.